Liebe Leserin, lieber Leser, | ||||||
vielen Dank für Ihr Interesse an der Förderung der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft (EGR). Genetische Ressourcen bergen Nutzen- und Innovationspotentiale, die für die Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft an sich verändernde Markt-, Produktions- und Umweltbedingungen von großer Bedeutung sind. Ihre Erhaltung ist eine grundlegende Voraussetzung für zukünftige Nutzungen und züchterische Fortschritte. Zweck der Förderung der Erhaltung bedrohter genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen, die bei der Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen. Hierzu finden Sie die Rechts- und Verfahrensregelungen in den Förderungsrichtlinien. Förderungsfähig ist die Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind, die
Gefördert werden können Unternehmen, welche
Förderungsvoraussetzungen
Umfang und Höhe der Förderung Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Wenn Sie förderungs- und verwaltungsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz (Bewilligungsbehörde) wenden. Einzelheiten des Antragsverfahrens (Antragsformular, weitere Unterlagen) finden Sie hier: Verfahrensunterlagen Die Antragsunterlagen sind bis 01. September eines Jahres zu senden an: Agrarwirtschaft-6@dlr.rlp.de oder an: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz - Abteilung Landwirtschaft - Neumühle 8 67728 Münchweiler Ihr Förderteam Ansprechpartner im DLR Westpfalz:
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