Im Gebiet des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Buch sind die Luftaufnahmen zur Vermessung des neuen Wegenetzes und Herstellung aktueller, hochgenauer Planungsunterlagen beendet. Die mit Bekanntmachung vom 09.02.2023 verfügten Einschränkungen und die Meldepflicht werden aus diesem Grund aufgehoben. (s. Bekanntmachungen)